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Amictus Klagen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse durch Vergleich beigelegt


30.05.2008
Ad hoc

Nürnberg (aktiencheck.de AG) - Anlässlich des heutigen Termins vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth hat sich die Amictus AG (ISIN DE0005161004 / WKN 516100) (vormals: BinTec Communications AG), Nürnberg, mit den vier Aktionären, die gegen die von der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 27.11.2007 zu TOP 10, 12, 13 und 14 gefassten Beschlüsse Anfechtungs- bzw. hilfsweise Nichtigkeitsklagen erhoben haben, auf einen Vergleich geeinigt.

Im Rahmen des Vergleichs haben die Kläger ihre Anfechtungsklagen gegen Erstattung der Rechtsanwaltskosten sowie der Gerichtsgebühren zurückgenommen. Die Amictus AG leistet die Zahlungen nach Durchführung der auf der Hauptversammlung beschlossenen Kapitalerhöhung.


Der vollständige Inhalt des Prozessvergleichs wird in Kürze im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Mit der Beendigung der Gerichtsverfahren können die von der Hauptversammlung beschlossenen Kapitalmaßnahmen nun in das Handelsregister eingetragen und umgesetzt werden.

Kontakt:

Amictus AG
c/o VEM Aktienbank AG
Rosental 5
80331 München
Telefon: 089/23001-0
(Ad hoc vom 29.05.2008) (30.05.2008/ac/n/nw)




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