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IVG Deutschland Immobilien soll Squeeze-Out beschließen


29.05.2008
Ad hoc

Bonn (aktiencheck.de AG) - Die IVG Immobilien AG, Bonn, hat dem Vorstand der IVG Deutschland Immobilien AG (ISIN DE0007276008 / WKN 727600) heute ihr Verlangen gemäß § 327a AktG übermittelt, die Hauptversammlung der IVG Deutschland Immobilien AG möge die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die IVG Immobilien AG als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen (sog. Squeeze-Out). Der IVG Immobilien AG gehören Aktien in Höhe von mehr als 95% des Grundkapitals der IVG Deutschland Immobilien AG.

Der Squeeze-Out bedarf der Zustimmung der Hauptversammlung der IVG Deutschland Immobilien AG. Der Beschluss soll in der ordentlichen Hauptversammlung 2008 der IVG Deutschland Immobilien AG gefasst werden, nachdem die Bewertungsarbeiten zur Ermittlung der Höhe der Barabfindung abgeschlossen sind.


Bonn, den 28.5.2008

IVG Deutschland Immobilien AG
Der Vorstand

IVG Deutschland Immobilien AG
Zanderstraße 5-7
53177 Bonn
Deutschland

Kontakt:
Dr. Sabine Göttgens
Tel.: 0228 / 844-137
Fax: 0228 / 844-332
E-Mail: investor-relations@ivg.de
(Ad hoc vom 28.05.2008) (29.05.2008/ac/n/nw)



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