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WaveLight Teilwertberichtigung der latenten Steuern


23.04.2008
Ad hoc

Erlangen (aktiencheck.de AG) - Die im Prime Standard der Deutschen Börse AG notierte WaveLight AG (ISIN DE0005125603 / WKN 512560) (Geschäftsanschrift: Am Wolfsmantel 5, 91058 Erlangen) teilt heute die Teilwertberichtigung der im Konzernabschluss zum 31. Juli 2007 bilanzierten latenten Steuern für nutzbare Verlustvorträge der WaveLight AG zum 30. April 2008 mit.

Den Hintergrund für diese Wertberichtigung bildet die am 7. April 2008 veröffentlichte Vereinbarung zwischen der Nestlé S.A. und der Novartis AG. Diese sieht vor, dass Novartis in einer ersten Stufe 24,85 Prozent der Anteile an dem WaveLight-Mehrheitsgesellschafter Alcon, Inc. erwerben wird. Zwischen dem 1. Januar 2010 und dem 31. Juli 2011 kann der verbleibende Anteil an der Alcon, Inc. von rund 52 Prozent übertragen werden.

Der Vorstand der WaveLight AG hat die Werthaltigkeit der latenten Steuern auf Grund der voraussichtlichen Alcon-Übernahme durch Novartis und der Regelungen des § 8c KStG geprüft und folgendes beschlossen: Die zum 31. Juli 2007 bilanzierten latenten Steuern im Konzernabschluss in Höhe von TEUR 8.258 werden vor dem Hindergrund der hinreichend wahrscheinlichen Alcon-Übernahme durch die Novartis um ca. TEUR 5.000 auf das voraussichtlich nutzbare Niveau teilwertberichtigt. Diese Teilwertberichtigung wird bereits im Neun-Monats-Abschluss der WaveLight AG zum 30. April 2008 erfolgen. (Ad hoc vom 23.04.2008) (23.04.2008/ac/n/nw)


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