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Mainova Landeskartellbehörde hält Wasserpreise für missbräuchlich überhöht


09.10.2007
Ad hoc

Frankfurt (aktiencheck.de AG) - Die Hessische Landeskartellbehörde Energie und Wasser hat der Mainova Aktiengesellschaft (ISIN DE0006553464 / WKN 655346) mitgeteilt, dass sie die Wasserpreise der Mainova Aktiengesellschaft für missbräuchlich überhöht halten würde. Sie hat die Mainova Aktiengesellschaft aufgefordert, bis zum 31. Oktober 2007 abschließend Stellung zu nehmen. Die Landeskartellbehörde droht an, gegen die Mainova Aktiengesellschaft eine Missbrauchsverfügung für die Zeit ab 1. Juli 2005 zu erlassen.

Die angekündigte Verfügung würde zu einer Senkung der Umsatzerlöse der Mainova Aktiengesellschaft von voraussichtlich EUR 25,8 Mio. pro Jahr führen. Für den Zeitraum 1. Juli 2005 bis 9. Oktober 2007 ergäbe sich eine Erlösminderung von rund EUR 58,6 Mio. Inwieweit eine darüber hinausgehende Risikovorsorge erforderlich wäre, wird zurzeit von der Mainova Aktiengesellschaft geprüft. Sollte nach abgeschlossenem Anhörungsverfahren die Landeskartellbehörde die angedrohte Verfügung erlassen, beabsichtigt der Vorstand der Mainova Aktiengesellschaft dagegen Rechtsmittel einzulegen. (09.10.2007/ac/n/nw)


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