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EnBW verliert juristischen Streit gegen meistro Strom


03.07.2007
aktiencheck.de

Karlsruhe (aktiencheck.de AG) - Der unabhängiger Stromversorger meistro Strom GmbH gab am Dienstag bekannt, dass er weiterhin rechtmäßig damit werben darf, dass seine Tarife für kleine und mittlere Unternehmen im Vergleich zu den Angeboten des Energieversorgers EnBW Energie Baden-Württemberg AG (ISIN DE0005220008 / WKN 522000) um bis zu 3.000 Euro pro Jahr günstiger sind. Dies habe das Landgericht Ingolstadt heute entschieden.

Den Angaben zufolge hatte meistro Strom hatte im März dieses Jahres Betriebe in Baden-Württemberg angeschrieben. Die Briefe enthielten Preisvergleiche zwischen dem Angebot der meistro Strom GmbH und dem Grundversorgungstarif "EnBW Komfort" für einen Verbrauch zwischen 10.000 und 100.000 kWh. Dagegen hatte EnBW auf eine einstweilige Verfügung geklagt mit der Begründung, der genannte Tarif gelte nur für Kunden mit einem Verbrauch bis 10.000 kWh, hieß es.

Das Gericht sei jedoch der Argumentation von meistro Strom gefolgt: Das Unternehmen konnte demnach nachweisen, dass die Konditionen für EnBW-Kunden, deren Verbrauch über 10.000 kWh liegt, identisch sind mit dessen Grundversorgungstarif. Zudem ähneln auch die Namen der Tarife sehr dem des Grundtarifs, z.B. "EnBW Komfort plus" "EnBW Komfort plus sechs", hieß es weiter. EnBW habe daraufhin die Klage zurückgezogen.

Die Aktie von EnBW Energie Baden-Württemberg notiert derzeit bei 57,40 Euro (-0,17 Prozent). (03.07.2007/ac/n/nw)


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