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DBV-Wintert. Ergebnisabführungsvert.


30.10.2001
Ad hoc

Der Vorstand der DBV-Winterthur Holding AG (WKN 841690), Wiesbaden, hat mit der DBV- Winterthur Versicherung AG (nachfolgend "DWS"), München, der DBV Deutsche Beamten-Versicherung AG, Wiesbaden, der telcon Allgemeine Versicherung AG, Wiesbaden, der TRANSATLANTISCHE Allgemeine Versicherung AG, Wiesbaden, der DBV-Winterthur Rückversicherung AG, Wiesbaden, der Delfin Direkt Krankenversicherung AG, Wiesbaden und der Winterthur International (Deutschland) Versicherung AG (nachfolgend WID), München, Ergebnisabführungsverträge abgeschlossen.

Die Ergebnisabführungsverträge der DWS und der WID sehen für die außenstehenden Aktionäre einen angemessenen Ausgleich (§ 304 AktG) und eine Barabfindung (§ 305 AktG) vor, deren Ermittlung und Höhe sich jeweils aus den gemeinsamen Berichten der Vorstände ergeben. Die Ergebnisabführungsverträge wurden von der SUSAT & PARTNER OHG Wirtschaftsberatungsgesellschaft geprüft, die Angemessenheit der jeweiligen Ausgleichszahlung und Barabfindung wurde bestätigt.

Dieser Schritt ermöglicht eine Optimierung des Ergebnisses.

Die Aktionäre der DBV-Winterthur Holding AG werden auf der am 11. Dezember 2001 stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung um Zustimmung zu den Ergebnisabführungsverträgen gebeten. Einladung und Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung am 11. Dezember 2001 werden am 31.Oktober 2001 veröffentlicht.


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