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DIS: Gericht ändert Verfügung hinsichtlich Verfahren zum Widerruf der Börsenzulassung der Aktien


03.04.2007
aktiencheck.de

Düsseldorf (aktiencheck.de AG) - Der Personaldienstleister DIS Deutscher Industrie Service AG (ISIN DE0005016901 / WKN 501690) teilte am Dienstag mit, dass das Landgericht Düsseldorf heute die einstweilige Verfügung gegen die Gesellschaft abgeändert hat.

Danach kann die Gesellschaft das Verfahren zum Widerruf der Börsenzulassung der Aktien der DIS AG derzeit nicht weiter betreiben, soweit dies auf den Beschlüssen der Hauptversammlung vom 8./9. Juni 2006 beruht. Die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf ist nicht rechtskräftig, hieß es.

Das Unternehmen zieht in Betracht, der kommenden Hauptversammlung den Beschluss der Hauptversammlung vom 8./9. Juni 2006 zu Tagesordnungspunkt 10 (Delisting) zur Bestätigung vorzulegen.

Die Aktie von DIS notiert derzeit bei 101,31 Euro (+1,31 Prozent). (03.04.2007/ac/n/nw)


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