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Klöckner-Werke erhalten Steuererstattungen


08.03.2007
aktiencheck.de

Frankfurt (aktiencheck.de AG) - Wie die Klöckner-Werke AG (ISIN DE0006780000 / WKN 678000) am Donnerstag bekannt gab, führt eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu Steuererstattungen.

Wie der vornehmlich auf Abfüllanlagen und Verpackungstechnik spezialisierte Konzern erklärte, hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Dividenden inländischer und ausländischer Gesellschaften in den Jahren, in denen in Deutschland das Anrechnungsverfahren galt, EG-rechtswidrig war.

Dieses Urteil betrifft auch die steuerliche Behandlung der Dividenden aus US-Tochtergesellschaften der Klöckner-Werke in den Jahre 1996 bis 2001. Die materielle Auswirkung hänge davon ab, wie das Urteil von der deutschen Finanzverwaltung umgesetzt wird. Es könne im günstigsten Fall zu Steuererstattungen in Höhe von bis zu 100 Mio. Euro zuzüglich Zinsen von rund 35 Mio. Euro kommen. Im Gegenzug würden sich die steuerlichen Verlustvorträge um etwa 230 Mio. Euro verringern.

Bisher stiegen die Aktien um 28,27 Prozent und stehen derzeit bei 14,70 Euro. (08.03.2007/ac/n/nw)


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