Suche
nach Kursen
 Aktien
 Fonds
 Zertifikate
 Optionsscheine
 Optionen & Futures
nach Artikeln
alle Artikel
nur Analysen
nur News
als Quelle
 
WKN/ISIN/Symbol/Name

Login Depot + Forum
 
Passwort vergessen?


   
Aktuelle Kursinformationen ()
Kurs Vortag Veränderung Datum/Zeit
-   -   0 0 % /
 
ISIN WKN Jahreshoch Jahrestief
-   -  
 
 
 

DIS begrüßt Gesetzentwurf


01.10.2001
aktiencheck.de

Die DIS AG (WKN 501690) begrüßt den Gesetzesentwurf des "Job-Aqtiv-Gesetzes". Näheres entnehmen Sie bitte der aktuellen Pressemitteilung:

Der in der Bundestagsdebatte vom 27.9.01 durch Arbeitsminister Riester vorgelegte Gesetzesentwurf zur Liberalisierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) gibt positive Impulse für die Personalpolitik von Unternehmen in Deutschland. "Die Zeitarbeitsfirmen haben kritisiert, dass eine Verleihdauer über ein Jahr hinaus möglich ist. Wir öffnen dies jetzt und verdoppeln den Zeitraum auf zwei Jahre", so Walter Riester, Bundesarbeitsminister im Bundestag. Der Gesetzesentwurf sieht außer der Überlassung der Arbeitnehmer an Unternehmen von zwölf auf 24 Monate, auch den Anspruch zur Zahlung auf Tariflöhne des Kundenbetriebes ab dem dreizehnten Monat vor. Das Gesetz soll zum Jahreswechsel in Kraft treten.


"Wir begrüßen diesen lang erwarteten Schritt im Sinne unserer Kunden - hierdurch werden völlig neue unternehmerische Perspektiven für eine moderne, flexible Personalpolitik aufgedeckt", so Dieter Paulmann, Vorstandsvorsitzender der DIS AG, zur aktuellen politischen Entwicklung. Arbeitgeber können durch die Gesetzesänderung in ihren Projekten längerfristig kalkulieren. Durch die Verlängerung der Überlassungsdauer wird Zeitarbeit auch für qualifizierte Arbeitnehmer attraktiver. Die Arbeitgeber können also verstärkt auf qualifiziertere Arbeitnehmer zugreifen. Die Erhöhung der Höchstüberlassungsdauer von 12 auf 24 Monate dürften in den kommenden drei Jahren mindestens 20.000 zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden.

Paulmann sieht in der Gesetzesänderung jedoch noch weiteren Handlungsbedarf: Ein offener Brief, den der Vorstandsvorsitzende der DIS AG, Dieter Paulmann in der letzten Woche an die Bundestagsabgeordneten und Ministerpräsidenten der Länder geschickt hat, enthält einen Kompromissvorschlag zum Verbot der Einstellung eines Zeitarbeitnehmers nur für ein spezielles Projekt. Wenn dieses sog. Synchronisationsverbot "zumindest für die Problemgruppe 50+ und für Langzeitarbeitslose", aufgehoben werde, könnten noch einmal "10.000 Arbeitsplätze in den kommenden drei Jahren geschaffen" werden.

"In der Vergangenheit konnten wir gerade in den Bereichen IT, Finance und Engineering eine Vielzahl von Projekten nicht durchführen, da dies durch die Begrenzung der Höchstüberlassungsdauer auf 12 Monate nicht möglich war. Durch eine Erhöhung auf 24 Monate dürfte sich somit neue Beschäftigungschancen für Mitarbeiter und eine erhöhte Flexibilität für unsere Kunden ergeben", so Paulmann zuversichtlich. Paulmann sieht eine neue Bedeutung der Zeitarbeit auch für die Arbeitnehmer: "Da die Zeitarbeit zukünftig durch längere Einsätze mehr Möglichkeiten gerade im Bereich des Projektmanagements bietet, können hier neue Zielgruppen von Arbeitnehmern angesprochen werden über Zeitarbeit als Alternative nachzudenken."

Aktuelle positive Stimmen zum Thema gibt es auch von den Arbeitgebern, diese sehen in dem Gesetzesentwurf neue Chancen: "Unsere Flexibilität in der Kalkulation könnte sich in der Zukunft auch weiter erhöhen, da wir die Mitarbeiter der DIS AG dann auch verstärkt in Projekte einbinden könnten, welche länger als zwölf Monate dauern", erklärt Dr. Sabine Öhring, Manager Operations, SuSE Linux AG, Nürnberg.




Erweiterte Funktionen
Artikel drucken Artikel drucken
Weitere Analysen & News mehr
 

Copyright 1998 - 2026 optionsscheinecheck.de, implementiert durch ARIVA.DE AG