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S.A.G. Solarstrom erhält 2,7 Mio. Euro Schadenersatz, Aktie +11 Prozent


07.12.2006
aktiencheck.de

Freiburg (aktiencheck.de AG) - Die S.A.G. Solarstrom AG (ISIN DE0007021008 / WKN 702100), ein Projektierer und Hersteller von Solarstromanlagen, meldete am Donnerstag, dass der jahrelange Rechtsstreit um die gescheiterte Kapitalerhöhung im Jahr 2001 beigelegt ist.

Demnach hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft gestern beschlossen, den außergerichtlichen Vergleichsvorschlag anzunehmen. Demnach erhält die S.A.G. Solarstrom noch in diesem Jahr die Summe von 2,7 Mio. Euro als Schadenersatz sowie die bislang angefallenen Gerichtskosten.


Hintergrund dieser Vergleichsvereinbarung ist eine Kapitalerhöhung aus dem Jahr 2001. Bei der bisher größten Kapitalerhöhung der Unternehmensgeschichte zeichneten Interessenten Aktien im Wert von 20 Mio. Euro. Diese Kapitalerhöhung musste im gleichen Jahr storniert und mehreren tausend Zeichnern das Geld zurückerstattet werden. Grund für das Scheitern der Kapitalerhöhung war ein Beratungsfehler der damals tätigen Anwaltskanzlei sowie ein daraus resultierender Formfehler.

Gegen das erste Urteil des Landgerichts Freiburg aus dem Jahr 2004 legten beide Parteien Berufung ein. Das Berufungsverfahren wurde vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe geführt. Die Klage wird mit dem nun getroffenen Vergleich in gegenseitigem Einvernehmen zurückgenommen.

Die Aktie von S.A.G. Solarstrom legt in Frankfurt derzeit um 11,00 Prozent auf 3,23 Euro zu. (07.12.2006/ac/n/nw)



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