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Degussa einigt sich mit sämtlichen Anfechtungsklägern


14.09.2006
Ad hoc

Düsseldorf (aktiencheck.de AG) - Die Degussa AG (ISIN DE0005421903 / WKN 542190), Düsseldorf, die RAG Projektgesellschaft mbH, Essen, und die Aktionäre, die gegen den Squeeze-out-Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Degussa vom 29. Mai 2006 und den von derselben Hauptversammlung gefassten Beschluss über die Zustimmung zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Degussa AG und der RAG Projektgesellschaft mbH vom 13. April 2006 Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen erhoben haben, haben die Rechtsstreitigkeiten durch zwei Teilprozessvergleiche vor dem Landgericht Düsseldorf beendet.

Die RAG Projektgesellschaft mbH hat sich verpflichtet, allen außenstehenden Aktionären unter den in dem Prozessvergleich im Einzelnen bestimmten Voraussetzungen eine Zuzahlung von EUR 1,08 je Aktie der Degussa auf den bisher angebotenen Betrag von EUR 44,03 für jede Aktie und damit insgesamt einen Betrag von EUR 45,11 je Aktie zu gewähren. Auch die Aktionäre, die ihre Aktien aufgrund des öffentlichen Erwerbsangebotes der RAG Projektgesellschaft vom 25. Januar 2006 bereits abgegeben haben, erhalten entsprechend insgesamt EUR 45,11 je abgegebene Degussa-Aktie.

Den außenstehenden Aktionären der Degussa AG und den Aktionären, die das öffentliche Erwerbsangebot der RAG Projektgesellschaft mbH vom 25. Januar 2006 angenommen haben, wird ferner das Recht eingeräumt, mit einem Teilbetrag von EUR 25,00 für jede bei dem Squeeze-out übertragene oder durch Annahme des öffentlichen Erwerbsangebots der RAG Projektgesellschaft mbH vom 25. Januar 2006 verkaufte und übereignete Aktie an dem geplanten Börsengang des weißen Bereichs der RAG Aktiengesellschaft nach näherer Bestimmung des Vergleichs zum Platzierungspreis für Privatanleger teilzunehmen. Die an der Teilnahme interessierten und berechtigten Aktionäre müssen sich bis zum 2. Januar 2007 bei der RAG Projektgesellschaft mbH oder einer von ihr beauftragten Bank registrieren.

Die Einzelheiten der abgeschlossenen Prozessvergleiche werden in Kürze im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. (14.09.2006/ac/n/nw)


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