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DIS bekommt eine einstweilige Verfügung vom Landgericht Düsseldorf


10.07.2006
Ad hoc

Düsseldorf (aktiencheck.de AG) - Das Landgericht Düsseldorf hat heute der DIS Deutscher Industrie Service AG (ISIN DE0005016901 / WKN 501690) (DIS AG) eine einstweilige Verfügung zugestellt. Danach kann die DIS AG das Verfahren zum Widerruf der Börsenzulassung der Aktien der DIS AG derzeit nicht weiter betreiben und muss einstweilen die Aussetzung des bereits begonnenen Verfahrens bei der Frankfurter Wertpapierbörse beantragen. Die DIS AG wird die zur Verfügung stehenden Rechtsmittel nutzen, um das Verfahren zum Widerruf der Börsenzulassung möglichst bald weiter betreiben zu können.

Der Vorstand
Kontakt:
Daniel Masata
Vorstandsassistent Finanzen
Niederkasseler Lohweg 18
40547 Düsseldorf
Tel.: +49 211 530653-748, Fax: +49 211 530653-740
E-Mail: ir@dis-ag.com
(10.07.2006/ac/n/nw)


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