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EnBW: Landgericht Karlsruhe weist Schadenersatzklage von Thermoselect ab 30.06.2006
aktiencheck.de
Westerburg, 30. Juni 2006 (aktiencheck.de AG) - Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG (ISIN DE0005220008 / WKN 522000) hat einen Sieg vor dem Landgericht Karlsruhe in Zusammenhang mit der Schadenersatzklage der Thermoselect S.A. errungen.
Wie der Energieversorger am Freitag bekannt gab, wurde die von Thermoselect eingereichte Klage gegen die EnBW vom Landgericht Karlsruhe in vollem Umfang zurückgewiesen. In der mündlichen Urteilsbegründung wurde der EnBW in allen Punkten Recht gegeben.
Thermoselect hatte ihre Schadensersatzklage damit begründet, dass sich die EnBW im Zusammenhang mit der Stilllegung der Thermoselectanlage in Karlsruhe pflichtwidrig verhalten habe und wollte Entwicklungs- und Finanzierungskosten in Höhe von 210 Mio. Euro von der EnBW ersetzt bekommen.
Mit der Abweisung der von Thermoselect angestrengten Klage hat sich die Argumentation von Thermoselect nun als unbegründet erwiesen. Die EnBW hat mit diesem Urteilsspruch einen wichtigen Erfolg in der Auseinandersetzung mit Thermoselect erzielt, hieß es weiter.
Die Aktie von EnBW notiert aktuell mit einem Plus von 0,68 Prozent bei 45,79 Euro. (30.6.2006/ac/n/n)
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