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Leica Camera: BaFin billigt Börsenzulassungsprospekt zur Notierung der jungen Aktien


14.06.2006
aktiencheck.de

Westerburg, 14. Juni 2006 (aktiencheck.de AG) - Die Leica Camera AG (ISIN DE000A0EPU98 / WKN A0EPU9) gab am Mittwoch bekannt, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Börsenzulassungsprospekt der Gesellschaft betreffend die Zulassung der im Rahmen der Kapitalerhöhung im August 2005 entstandenen jungen Aktien (ISIN DE000A0EPU72) zu dem Amtlichen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse gebilligt hat.

Sowohl die vorgenannten jungen Aktien als auch die - bereits im Amtlichen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse notierten - alten Aktien der Leica Camera AG (ISIN DE000A0EPU98) werden nach der von Leica erwarteten Zustimmung der Börsenzulassungsstelle voraussichtlich ab dem Beginn der nächsten Kalenderwoche einheitlich unter der ISIN DE000A0EPU98, unter anderem im Amtlichen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse, gehandelt werden. Dies bedeutet eine börsenmäßige Gleichstellung der alten und neuen Aktien. Sie verbrieften bislang schon die gleichen Rechte an der Gesellschaft. Die jungen Aktien wurden seit November 2005 im Freiverkehr an der Börse Berlin-Bremen gehandelt.

Die Aktie von Leica Camera gewinnt in Frankfurt aktuell 4,00 Prozent auf 6,76 Euro.


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