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EM.TV. Aktionärsklage erstmals teilweise erfolgreich 24.05.2006
aktiencheck.de
Münchner Gerichte haben in den vergangenen Wochen mehrere Verfahren ehemaliger Aktionäre der EM.TV AG (ISIN DE0009147207 / WKN 914720) zugunsten der Gesellschaft entschieden. Dies gab der im SDAX notierte Konzern am Mittwoch bekannt.
Wie der Medienkonzern erklärte, wurden die Mehrzahl der Verfahren durch die Münchener Gerichte wegen mangelnder Kausalität bzw. Verjährung zugunsten der Gesellschaft entschieden. Dabei ist jedoch nach Angaben der Gesellschaft erstmals ein Aktionär der EM.TV AG mit seiner Schadenersatzklage gegen die Gesellschaft und zwei frühere Organmitglieder erstmals teilweise erfolgreich gewesen. Der 15. Senat des Oberlandesgerichts (OLG) München hat der Klage mit Urteil vom heutigen Tage (AZ: 15 U 3958/05) teilweise stattgegeben.
Insgesamt hatten die Kläger Schadenersatzansprüche in Höhe von insgesamt rund 24.000 Euro geltend gemacht. Der Kläger zu dessen Gunsten teilweise entschieden wurde, hatte eine Summe in Höhe von insgesamt ca. 20.000 Euro gefordert. Das OLG sah für einen von zwei Aktienkäufen in Höhe von ca. 10.000 Euro den Beweis als geführt an, dass der Aktionär aufgrund einer angeblich falschen Ad-hoc-Mitteilung im Jahre 2000 Aktien der früheren EM.TV & Merchandising AG (heute: EM.TV AG) gekauft hatte. Bei der vorliegenden Entscheidung handelt es sich bislang um das einzige Urteil, in dem ein Gericht, allerdings nur teilweise, einen Schadenersatzanspruch gegen die Gesellschaft bejaht hat, teilte der Konzern weiter mit.
Die Aktie von EM.TV notiert aktuell mit einem Minus von 2,07 Prozent bei 3,78 Euro.
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