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Gutachten bestätigt Auffassung von WCM im Steuerstreit


15.05.2006
aktiencheck.de

Ein Gutachten hat die von der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG (ISIN DE0007801003 / WKN 780100) im Steuerstreit mit der hessischen Finanzverwaltung vertretene Auffassung bestätigt.

Wie der im SDAX notierte Konzern am Montag erklärte, hat der Vorsitzende
Richter am Bundesfinanzhof a. D., Dr. Siegfried Widmann, in seinem dem Konzern vorliegenden ausführlichen Gutachten die Auffassung der WCM bestätigt. Die hessische Finanzverwaltung hat an die WCM Beteiligungs-
und Grundbesitz-AG im Rahmen einer Betriebsprüfung die Forderung gestellt,
Steuern inklusive Zinsen in Höhe von ca. 87 Mio. Euro nachzuzahlen, weil die Nutzung von Verlustvorträgen in den Jahren 1998 und folgenden nicht den
gesetzlichen Bestimmungen entsprochen hätte.


Die WCM hat dem vehement widersprochen. Gleichzeitig hat die WCM um eine
gutachterliche Stellungnahme über die Inanspruchnahme der Verlustvorträge
bei einer maßgeblichen Kapazität auf diesem Rechtsgebiet, dem Vorsitzenden
Richter am Bundesfinanzhof a. D., Herrn Dr. Siegfried Widmann, gebeten.

Bei der rechtlichen Frage geht es im Kern um die Frage, ob der
Verlustvortrag der Cockerill Sambre Beteiligungsgesellschaft mbH (CSB), die
von der WCM 1998 übernommen wurde, bei deren Verschmelzung auf die WCM
ebenfalls auf die WCM übergegangen ist. In seinem ausführlichen Gutachten kommt Dr. Widmann Konzernangaben zufolge zu der eindeutigen Stellungnahme, dass der Verlustvortrag der CSB (die YMOS AG war eine Tochtergesellschaft der CSB) ohne wenn und aber auf die WCM übergegangen
ist.

Die Aktie von WCM notiert aktuell mit einem Plus von 6,06 Prozent bei 0,35 Euro.




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