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i:FAO beschließt Einziehung eigener Aktien


06.04.2006
Ad hoc

Durch Beschluss der Hauptversammlung der i:FAO Aktiengesellschaft (ISIN DE0006224520 / WKN 622452) vom 25. August 2005 ist der Vorstand ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung einzuziehen.

Aufgrund dieser Ermächtigung hat der Vorstand heute in seiner Sitzung um 10.00 Uhr beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 5.771.872 um EUR 449.139 auf EUR 5.322.733 durch Einziehung von 449.139 auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie, die die Gesellschaft aufgrund der Beschlüsse der Hauptversammlung vom 06. März 2001 und vom 11. März 2002 erworben hat, herabzusetzen. Die Kapitalherabsetzung erfolgt im Wege der vereinfachten Kapitalherabsetzung nach §
71 Abs. 1 Nr. 8 S.6 AktG.


Nach dieser Einziehung eigener Aktien besitzt die Gesellschaft noch 128.048 eigene Aktien, 2,4% des herabgesetzten Grundkapitals. Im Anschluss an diese Einziehung eigener Aktien kann die Gesellschaft im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten wiederum bis zu 404.225 eigene Aktien erwerben.

Der Vorstand plant, die kommende ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft um Zustimmung zu einem erneuten Aktienrückkaufsprogramm in der gesetzlich vorgesehenen maximal möglichen Höhe zu bitten.

Der Vorstand




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