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Mainova Gewinnabführungsvertrag


03.07.2001
Ad hoc

Der am 29.08.01 stattfindenden Hauptversammlung der Mainova AG (WKN 655346) soll ein Gewinnabführungsvertrag mit deren Hauptaktionär Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWF) zur Zustimmung vorgelegt werden. Dem von den Geschäftsleitungen aufgestellten Vertragstext haben die zuständigen Ausschüsse beider Aufsichtsräte am 29.06./03.07. zugestimmt; der Mainova-Aufsichtsrat (Plenum) beschließt in den nächsten Tagen.

Nach dem Vertragsentwurf gilt die Verpflichtung der Gesellschaft zur Gewinnabführung erstmals für den Gewinn des am 01.01.2001 beginnenden Geschäftsjahres. SWF ist verpflichtet, jeden während der Vertragsdauer entstehenden Jahresfehlbetrag soweit er nicht durch die Auflösung von Rücklagen ausgeglichen wird, auszugleichen (§ 302 AktG). Den außenstehenden Aktionären wird für jedes volle Geschäftsjahr ein fester Ausgleich von 9,48 Euro je Stückaktie (§ 304 AktG) gezahlt sowie eine Abfindung von 172 Euro je Stückaktie angeboten (§ 305). Der Vertrag ist unbeschadet des Rechts zur Kündigung aus wichtigem Grunde bis zum 31.12.2006 unkündbar.


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