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DEAG Rechtsstreit mit DCI beigelegt


10.02.2006
Ad hoc

Die DEAG Deutsche Entertainment AG (ISIN DE0005513907 / WKN 551390) und die DaimlerChrysler Immobilien GmbH (DCI) haben heute einen seit dem Jahr 2002 geführten, zuletzt beim BGH anhängigen Rechtsstreit über eine Zahlungsverpflichtung der DEAG von ca. 2,5 Mio. Euro durch Vergleich beigelegt.

Die DEAG zahlt an DCI, zuzüglich zu den Geldern, die DCI als Vermieterin bereits von der "Der Glöckner von Notre Dame" Musical Produktions GmbH i. I. Anfang 2005 direkt zugeflossen sind, einen Betrag von 220.000 Euro. Damit sind alle von DCI geltend gemachten Forderungen erledigt. Aufgrund der vorsorglich gebildeten Rückstellungen entsteht für die DEAG keine Ergebnisbelastung.

Für Rückfragen:
edicto GmbH Im Gründchen 18a 61389 Schmitten Germany Tel.: +49 6084 948 590 E-mail: deag@edicto.de

Kontakt:
Edicto GmbH, Axel Mülhaus
Im Gründchen 18a
61389 Schmitten
Tel.: 06084/94859 0
Email: deag@edicto.de



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