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PrimaCom wird eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen 13.12.2005
Ad hoc
Die PrimaCom AG (ISIN DE0006259104 / WKN 625910) wird eine Hauptversammlung einberufen, die voraussichtlich in der ersten Hälfte des Monats März 2006 stattfinden wird. Der Hauptversammlung sollen mehrere Beschlussvorschläge unterbreitet werden, die die Ausgabe von Aktien unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts erlauben. Ziel ist hierbei, die Liquidität des Unternehmens zu schonen. Wie in solchen Transaktionen üblich, wurde mit dem Mezzanine-Investor als Teil seiner Vergütung ein "Equity Kicker" vereinbart, d.h. die Gewährung von Bezugsrechten auf Aktien. Hierzu soll die Hauptversammlung die Ausgabe einer Optionsschuldverschreibung und ein entsprechendes bedingtes Kapital zur Ausgabe von Aktien beschließen. Weiter soll durch eine Anpassung des genehmigten Kapitals die Gesellschaft in die Lage versetzt werden, vereinbarte Boni für den Vorstand und Zahlungspflichten aus einer Aufhebungsvereinbarung durch Ausgabe von Aktien abzulösen.
Durch diese beiden Kapitalmaßnahmen kann eine Verwässerung des Kapitals der Gesellschaft um bis zu 3,66 Millionen Aktien eintreten. Durch eine weitere Anpassung des genehmigten Kapitals soll es der Gesellschaft zudem ermöglicht werden, einen Teil der Mezzanine-Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 19 Mio., zuzüglich aufgelaufener Zinsen durch Ausgabe von Aktien zum Marktpreis zurückzuführen. Es ist jedoch zum jetzigen Zeitpunkt offen, ob die Gesellschaft diese Ermächtigung auch tatsächlich ausnutzen wird. Voraussichtlich wird die Gesellschaft bei dieser Gelegenheit den Aktionären ferner vorschlagen, die Satzung an die seit 1. November 2005 geänderten aktienrechtlichen Vorschriften anzupassen.
PrimaCom AG Der Vorstand
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