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Axel Springer Bundeskartellamt äußert Bedenken


18.11.2005
Ad hoc

Im Hinblick auf den von der Axel Springer AG (ISIN DE0005501357 / WKN 550135) beabsichtigten Erwerb der ProSiebenSat.1 Media AG hat das Bundeskartellamt den beteiligten Unternehmen im Wege einer Zwischenmitteilung am 18. November 2005 mitgeteilt, dass nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen die Voraussetzungen für eine Untersagung des Zusammenschlusses vorliegen. Eine solche Zwischenmitteilung ist in Fusionskontrollverfahren dieser Größenordnung nichts Ungewöhnliches. Die Möglichkeit der Zusammenschlussbeteiligten, im Rahmen des weiteren Verfahrens die Bedenken des Bundeskartellamts - z.B. durch den Vorschlag von Auflagen - auszuräumen und damit eine Genehmigung des Zusammenschlusses zu ermöglichen, bleibt hiervon unberührt.

Mit der Zwischenmitteilung teilt das Bundeskartellamt allen Verfahrensbeteiligten den aktuellen Stand seiner Ermittlungen mit. Nach Auffassung des Bundeskartellamts würden sich durch den Zusammenschluss die Wettbewerbsbedingungen auf dem Fernsehwerbemarkt verschlechtern, weil die Axel Springer AG durch den Zusammenschluss mit der ProSiebenSat.1 Media AG mit Bertelsmann gleichzöge. Durch den Zusammenschluss stünden sich nach Auffassung des Bundeskartellamts zwei symmetrische Konzerne gegenüber, die sich keinen Wettbewerb mehr machen würden. Darüber hinaus führe der Zusammenschluss zur Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung der Axel Springer AG auf dem Lesermarkt für Kaufzeitungen und auf dem Markt für Anzeigen in bundesweiten Tageszeitungen. Die Axel Springer AG wird die von dem Bundeskartellamt vorgetragenen Gründe analysieren und prüfen, auf welche Weise eine Freigabe des Zusammenschlussvorhabens erreicht werden kann.


Die Axel Springer AG hatte am 5. August 2005 einen Aktien- und Geschäftsanteilskaufvertrag mit der P7S1 Holding L.P. zum Erwerb sämtlicher von dieser direkt und indirekt gehaltenen Stammaktien und Vorzugsaktien der ProSiebenSat.1 Media AG geschlossen. Der Vollzug des Aktien- und Geschäftsanteilskaufvertrages, aufgrund dessen die Axel Springer AG ihre bestehende indirekte Beteiligung an der ProSiebenSat.1 Media AG von derzeit rund 12 Prozent auf 100 Prozent der stimmberechtigten Stammaktien und 25 Prozent der nicht stimmberechtigten Vorzugsaktien erhöhen würde, steht unter dem Vorbehalt kartellrechtlicher und medienaufsichtsrechtlicher Genehmigungen. Dies gilt ebenfalls für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot, welches die Axel Springer AG den Aktionären der ProSiebenSat.1 Media AG am 16. September 2005 unterbreitet hat und das von diesen bis zum 3. November 2005 angenommen werden konnte.

Berlin, den 18. November 2005

Axel Springer AG
Axel-Springer-Str. 65
D-10888 Berlin




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