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SEG Immo Hauptversammlung 17.08.2005
Ad hoc
Die Aktionäre der SEG Immo AG (ISIN AT0000658059 / WKN A0BK9X) haben in der am heutigen Tag abgehaltenen Hauptversammlung folgende Beschlüsse gefasst:
Der Vorstand wurde ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 19.793.245,-- durch Ausgabe von bis zu 3.958.649 neuen auf Inhaber lautenden Nennbetragsaktien zu einem Mindestausgabe von EUR 5,-- pro Aktie gegen Bar- oder Sacheinlage auch unter Bezugsrechtsausschluss zu erhöhen.
Die Satzung der SEG IMMO AG wurde zur Gänze neu gefasst und sieht unter anderem vor, dass der Aufsichtsrat den Immobiliensachverständigen der Gesellschaft vorzuschlagen hat. Der Immobiliensachverständige hat den Wert der Immobilien der SEG Immo AG und ihrer Tochtergesellschaften für Zwecke der Bewertung im IFRS-Konzernabschluss zu beurteilen. Die SEG Immo AG hat damit als erste an der Wiener Börse notierende Immobiliengesellschaft die Bestellung des Immobiliensachverständigen unter Einbeziehung des Aufsichtsrats objektiviert.
In der neuen Satzung wurde weiters ein Höchststimmrecht von 25% eingeführt. Die Regelung der Mehrheitserfordernisse bei Hauptversammlungsbeschlüssen wurde an die gesetzlichen Bestimmungen angepasst.
Die neue Satzung ist auf der Web-Site der Gesellschaft (www.seg-immoag.at) veröffentlicht.
Der bisherige Vorsitzende des Aufsichtsrats, Univ. Prof. Dr. Anton Egger, hat seinen Rücktritt bekannt gegeben. Herr Rechtsanwalt Dr. Peter Knirsch wurde neu in den Aufsichtsrat gewählt. Vorsitzender des Aufsichtsrats ist nunmehr Herr Dr. Roland Scharb.
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