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Wolford Rückkaufkonzept 14.07.2000
Ad hoc
RÜCKKAUFKONZEPT Wolford AG (WKN 893975)
(1) Fassung eines Vorstandsbeschlußes In der 12. Ordentlichen Hauptversammlung der WOLFORD AG vom 6.9.1999 wurde der Vorstand der WOLFORD AG ermächtigt, bis zu 500.000 Stück eigene Aktien der Gesellschaft (abzüglich bereits gehaltener eigener Aktien) während einer Geltungsdauer von 18 Monaten ab dem Tag der Beschlußfassung zu einem Gegenwert zwischen Euro 35.- und Euro 70.- zu erwerben, wobei gemäß § 65 Abs 2 AktG das Ausmaß aller gemäß § 65 Abs1 Z1, 4, 5, 8 und 9 AktG gehaltenen eigenen Aktien der Gesellschaft einen Anteil von 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen darf. Der Vorstand der WOLFORD AG hat beschlossen von dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen. Angaben zum Aktienrückkaufsprogramm:
1.Tag des Ermächtigungsbeschlusses gemäß § 65 Abs 1 Z 9 AktG ist der 6.9.1999.
2.Tag der Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses gemäß § 65 Abs 1a AktG im Amtsblatt zur Wiener Zeitung ist der 13.9.1999.
3.Das Rückkaufprogramm beginnt am 20.7.2000 und endet voraussichtlich am 31.10.2000.
4.Das Rückkaufprogramm bezieht sich auf Stammaktien der WOLFORD AG
5.Es wird beabsichtigt bis zu 100.000 Stück Stammaktien der WOLFORD AG , das sind bis zu 2 % vom Grundkapital der WOLFORD AG rückzukaufen.
6.Der Ankaufspreis für den Rückerwerb eigenes Aktien darf den Kurs von EUR 35.- je Aktie nicht unter- und den Kurs von EUR 70.- je Aktie nicht überschreiten.
7.Der Rückkauf erfolgt über die Börse. Der Rückkauf erfolgt zur Förderung des shareholder value. Die im Rahmen dieses Aktienrückkaufprogrammes erworbenen Aktien sollen nicht für Zwecke eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms verwendet werden.
8.Die WOLFORD AG hat einen Stock Option Plan beschlossen. An leitende Angestellte oder Vorstandsmitglieder der WOLFORD AG wurden bereits insgesamt 50.000 Optionen eingeräumt. Während der 18-Monate-Frist gemäß § 65 Abs 1 Z 9 AktG können bis zu weitere 100.000 Optionen an leitende Angestellte oder Vorstandsmitglieder der WOLFORD AG eingeräumt werden.
Die WOLFORD AG beabsichtigt, die Veröffentlichungsverpflichtung gemäß §§ 3 und 4 der Veröffentlichungsverordnung durch die Veröffentlichung von Angaben über die öffentlich zugängliche Internetadresse der WOLFORD AG (www.wolford.com) zu erfüllen.
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