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RHI Fortschritte bei US-Gesellschaften


01.08.2003
Ad hoc

RHI (ISIN AT0000676903 / WKN 874182) hatte Anfang 2002 aufgrund der US-Asbestproblematik die Trennung von den US-Feuerfest-Gesellschaften eingeleitet. Die Firmen wurden bereits zum 31.12.2001 entkonsolidiert, RHI hat die notwendige Kapitalrestrukturierung erfolgreich umgesetzt.

Aufgrund entsprechender Schritte des US-Managements befinden sich die Firmengruppen North American Refractories Co. (NARCO) und Global Industrial Technologies Inc. (GIT) mit den Kerngesellschaften Harbison-Walker und A.P.Green seit 2002 im US-Reorganisationsverfahren nach Chapter 11.

Heute wurden beim zuständigen Gericht in Pittsburgh die Reorganisationspläne, sogenannte PoR (Plan of Reorganization), für die beiden Firmengruppen NARCO und GIT vorgelegt. Damit ist ein weiterer wichtiger Schritt für eine erfolgreiche Beendigung der Chapter 11-Verfahren gesetzt worden.


Die an den Chapter 11-Verfahren beteiligten Parteien, insbesondere die ehemaligen Eigentümer der Feuerfest-Gesellschaften, das Gericht in Pittsburgh wie auch RHI, prüfen jetzt die rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Pläne.

In welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt RHI vertragliche Zahlungsansprüche gegen beteiligte Parteien realisieren kann, wird erst im Zuge dieser Prüfung feststellbar sein.

Bis zu der vom Gericht festzulegenden Abschlussverhandlung, dem sogenannten Confirmation Hearing, können jederzeit Einsprüche gegen die vorgelegten Reorganisationspläne bei Gericht eingebracht werden. Durch die nach Komplexität der Reorganisation kann die gerichtliche Prüfung bis zur Festlegung des Confirmation Hearing mehrere Monate in Anspruch nehmen.

RHI erwartet weiterhin keine finanzielle oder ergebnisseitige Belastung aus dem Fortgang und Abschluss der Chapter 11-Verfahren.




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