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Österr. Elektr. Genehmigung 11.06.2003
Ad hoc
Ad Hoc-Mitteilung der Österreichischen Elektrizitätswirtschafts AG (ISIN AT0000746409 / WKN 877738): Der Verbund, Österreichs größter Stromdienstleister, und die Partnergesellschaften der EnergieAllianz (EVN, Wienstrom, EnAG, BEWAG und LinzAG) erhielten am 11.06.2003 die offizielle Genehmigung der europäischen Wettbewerbskommission zur Umsetzung der Österreichischen Stromlösung.
Die Österreichische Stromlösung ist der Zusammenschluß der Partnergesellschaften in den Bereichen Stromhandel unter Führung des Verbund, und Großkundenvertrieb unter Führung der EnergieAllianz. Ergänzt wird der Zusammenschluß durch eine gemeinsame Kraftwerkseinsatzplanung und -steuerung. Mit der Österreichischen Stromlösung entsteht eine vertikal integrierte Versorgergruppe, die über eine hervorragende Marktposition in Österreich verfügt und sich auf europäischer Ebene unter die TOP 10 der Stromdienstleister einreiht. Die Österreichische Stromlösung etabliert den Verbund in Europa als nachhaltig wettbewerbsfähigen Player im Energiesektor.
Die europäische Wettbewerbskommission erteilte die Zustimmung mit Auflagen (siehe Zusatztext), für deren Umsetzung zum Teil Übergangsphasen von sechs bis maximal zwölf Monaten ab Genehmigung der Stromlösung durch die europäische Wettbewerbskommission bestehen. Innerhalb dieser Zeitspanne dürfen keine Umsetzungsschritte gesetzt werden.
Der Verbund rechnet mit geplanten Synergien in Höhe von rd. 39 Mio. EUR pro Jahr. Diese werden erstmals nach Vollzug des Zusammenschlusses zu einer bedeutenden und nachhaltigen Ergebnisverbesserung führen.
Weitere Informationen: Mag. Andreas Wollein Leiter Investor Relations Tel.. ++43/1/53113-52720 Email: andreas.wollein@verbund.at
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Ad-hoc-Mitteilung:
Zusatztext
Zusammenfassung der Zusagen der Partnergesellschaften der Österreichischen Stromlösung gegenüber der Europäischen Kommission
1. Beteiligungen
1.1 A) Verbund verkauft seine Beteiligung an der Verbund-Austrian Power Vertriebs GmbH (APC) innerhalb von sechs Monaten an einen unabhängigen Dritten. Die APC (5.300 Kunden; Umsatz 2003e: 80 Mio. EUR) verkauft jährlich 3.000 GWh an österreichische Geschäftskunden. Oder alternativ (Review-Klausel):B) Verzichtet die ESTAG nicht auf ihre Rechte (insbesondere Vorkaufsrecht) an der APC, haben die Anmelder die Möglichkeit, spätestens binnen 12 Monaten ab Genehmigung eine wirtschaftlich gleichwertige Lösung vorzuschlagen und umzusetzen. (Gründung und Verkauf an einen unabhängigen Dritten einer vollwertigen Großkundengesellschaft, die mit einem Kundenvolumen von zumindest 3.000 GWh und den notwendigen Ressourcen wie Mitarbeitern, Billingsystem, IT, etc. ausgestattet wird.)
1.2 Verbund verkauft seine Beteiligungen an den Massenkundenvertriebsgesellschaften "Unsere Wasserkraft" und "MyElectric".Beide Gesellschaften zusammen verfügen heute über 70.000 Kunden.
1.3 Verbund verpflichtet sich, bis 31.12.2007 seine Stimmrechte im Aufsichtsrat der STEWEAG-STEG GmbH betreffend alle Wettbewerbs- und Marktfragen nicht wahrzunehmen.
1.4 Energie AG Oberösterreich verpflichtet sich, bis 31.12.2007 seine Stimmrechte im Aufsichtsrat der Salzburg AG durch einen Treuhänder wahrnehmen zu lassen.
2. Bereitstellung von Strommengen an Dritte
2.1 Verbund-Austrian Power Trading AG (APT) verpflichtet sich, APC-neu einen Stromliefervertrag im Ausmaß von 3.000 GWh p. a. zu den selben Konditionen wie e&s zur Verfügung zu stellen (Kontrolle durch E-Control).Lastenverteilung Verbund / EnergieAllianz 50 : 50
2.2 Verbund-Austrian Power Trading AG (APT) verpflichtet sich, jährlich 450 GWh (zumindest die Hälfte davon aus Wasserkraft) für die Versorgung von Haushaltskunden im Weg einer Auktion zu verkaufen. Dies entspricht dem jährlichen Strombedarf von 100.000 Haushalten. Lastenverteilung Verbund / EnergieAllianz 50 : 50
3. Ausgleichsenergie
Verbund verpflichtet sich, erstmals in Europa gemeinsam mit benachbarten Regelzonen auf einen grenzüberschreitenden Markt für Ausgleichsenergie hinzuwirken. Verbund und EnergieAllianz verpflichten sich, bis dahin Ausgleichsenergie in Österreich auf Basis von mit der E-Control vereinbarten Preiscaps zur Verfügung zu stellen. Lastenverteilung Verbund / EnergieAllianz 50 : 50
4. Großkunden
Verbund und EnergieAllianz verpflichten sich, den in die gemeinsame Großkundengesellschaft eingebrachten Kunden das einseitige Recht zur vorzeitigen Auflösung ihrer Strombezugsverträge einzuräumen.
5. Legal Unbundling
Verbund und EnergieAllianz unterstützen das Vorhaben des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit zur möglichst raschen Umsetzung der Unbundling-Vorschriften der Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie und verpflichten sich, die im Rahmen der innerstaatlichen Durchführung erlassenen Unbundling-Vorschriften ehestmöglich und umfassend umzusetzen.
Der Verbund hat seine Übertragungsgesellschaft Austrian Power Grid (APG) seit langem in eine eigene Aktiengesellschaft ausgegliedert und diese Verpflichtung damit erfüllt.
Weitere Informationen: Mag. Andreas Wollein Leiter Investor Relations Tel.. ++43/1/53113-52720 Email: andreas.wollein@verbund.at
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