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Lenzing-Aktie: Bundeskartellamt untersagt Zukauf in Deutschland 23.11.2012
aktiencheck.de
Lenzing (www.aktiencheck.de) - Das Bundeskartellamt hat dem österreichischen Faserhesteller Lenzing AG (ISIN AT0000644505 / WKN 852927) die Mehrheits-Übernahme der in Kelheim ansässigen Kelheim Hygiene Fibres GmbH untersagt.
Die Kelheim Hygiene Fibres stellt Viskosefasern zur Herstellung von Tampons her und ist nach Angaben der deutschen Wettbewerbsbehörde der weltweit wichtigste Anbieter dieses Produktes. Lenzing ist der einzige Wettbewerber. Der österreichische Konzern wollte 90 Prozent der Anteile der Kelheim Hygiene Fibres GmbH übernehmen.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, erklärte zur Begründung: "Die beiden Zusammenschlussbeteiligten sind weltweit die einzigen Hersteller dieser speziellen Viskosefasern. Durch eine Übernahme wäre auf dem Markt ein Monopol entstanden. Der Wettbewerb wäre damit nicht nur in Deutschland sondern weltweit zum Erliegen gekommen."
Wie es weiter heißt, ist der Beschluss noch nicht rechtskräftig. Die Unternehmen haben einen Monat Zeit Beschwerde einzulegen, über die dann das OLG Düsseldorf entscheiden würde.
Die Aktie von Lenzing notiert derzeit in Wien mit einem Plus von 0,22 Prozent bei 63,50 Euro. (23.11.2012/ac/n/a)
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