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US5949181045 870747 -   $ -   $
 
 
 

Microsoft-Aktie: EU Kommission stellt Nichteinhaltung der Zusagen zur Webbrowser-Auswahl fest


24.10.2012
aktiencheck.de

Redmond (www.aktiencheck.de) - Die Europäische Kommission ist nach erster Prüfung zu dem vorläufigen Schluss gelangt, dass der amerikanische Software-Konzern Microsoft Corp. (ISIN US5949181045 / WKN 870747) seiner Verpflichtung, Nutzern die Wahl ihres bevorzugten Webbrowsers über ein Auswahlfenster zu ermöglichen, nicht nachgekommen ist. Dies gab die Europäische Kommission am Mittwoch in einer Pressemitteilung bekannt.

Die Wettbewerbsbehörde der Europäischen Union hatte 2009 diesbezügliche Verpflichtungszusagen von Microsoft für rechtsverbindlich erklärt. Die Übermittlung einer Mitteilung der Beschwerdepunkte greift dem endgültigen Ergebnis des Verfahrens nicht vor.

In der Mitteilung der Beschwerdepunkte vertritt die Kommission den vorläufigen Standpunkt, Microsoft habe es versäumt, das im Februar 2011 auf den Markt gebrachte Windows 7 Service Pack 1 mit einem Webbrowser-Auswahlfenster auszuliefern. Möglicherweise hätten Millionen von Windows-Benutzern in der Zeit von Februar 2011 bis Juli 2012 das Auswahlfenster nicht sehen können. Microsoft hat eingeräumt, dass die Wahlmöglichkeiten in dem besagten Zeitraum nicht auf dem Bildschirm angezeigt wurden.


Im Dezember 2009 hatte die Kommission Verpflichtungen für rechtsverbindlich erklärt, die das US-amerikanische Software-Unternehmen Microsoft angeboten hatte, um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission bezüglich der Kopplung seines Webbrowsers Internet Explorer an sein marktbeherrschendes PC-Betriebssystem Windows auszuräumen. So hatte sich Microsoft verpflichtet, im Europäischen Wirtschaftsraum fünf Jahre lang (d.h. bis 2014) ein Fenster anzubieten, über das die Nutzer von Windows über die Auswahlmöglichkeiten informiert werden, damit sie frei entscheiden können, welchen Webbrowser sie zusätzlich zum oder auch anstelle des Internet Explorer von Microsoft installieren möchten. Europäischen Windows-Nutzern, die den Internet Explorer als Default-Browser eingestellt haben, stand ab März 2010 das Webbrowser-Auswahlfenster zur Verfügung.

Die Kommission hat das Verfahren zur Prüfung der Frage, ob Microsoft möglicherweise seinen Verpflichtungen bezüglich der Webbrowser-Auswahl nicht nachgekommen ist, am 16. Juli 2012 eingeleitet.

Den weiteren Angaben zufolge ist eine Mitteilung der Beschwerdepunkte ein wichtiger Verfahrensschritt bei Untersuchungen der Kommission. Die Kommission teilt den Beteiligten schriftlich mit, welche Beschwerdepunkte gegen sie vorliegen, und die Beteiligten können schriftlich Stellung nehmen und eine mündliche Anhörung beantragen, um ihre Position darzulegen. Die Kommission wird einen endgültigen Beschluss nur dann fassen, wenn die Beteiligten ihr Recht auf Verteidigung wahrgenommen haben. Verstößt ein Unternehmen gegen eine Verpflichtung, die per Beschluss nach Artikel 9 für verbindlich erklärt wurde, droht ihm eine Geldbuße von bis zu 10 Prozent seines Jahresgesamtumsatzes.

Die Aktie von Microsoft schloss gestern bei 28,05 US-Dollar. (24.10.2012/ac/n/a)



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