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Microsoft-Aktie: EuGH reduziert Bußgeld nur leicht


27.06.2012
aktiencheck.de

Redmond (www.aktiencheck.de) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das in einem Wettbewerbsverfahren von der EU-Kommission gegen den amerikanischen Software-Konzern Microsoft Corp. (ISIN US5949181045 / WKN 870747) verhängte Bußgeld leicht reduziert.

Wie aus einer am Mittwoch veröffentlichten Pressemitteilung hervorgeht, wurde das Bußgeld gegen den Software-Riesen auf 860 Mio. Euro festgesetzt. Damit reduziert sich die Ende Februar 2008 gegen Microsoft verhängte Strafe von 899 Mio. Euro nur leicht. Der EuGH hat dabei den Einspruch von Microsoft gegen das zuletzt verhängte Bußgeld in seiner heutigen Entscheidung zurückgewiesen.


Hintergrund der Bußgeldentscheidung sind überhöhte Lizenzgebühren, die der weltgrößte Software-Konzern bis zum Oktober 2007 von Konkurrenten für technische Informationen verlangt habe. Nach Einschätzung der EU-Wettbewerbskommission hatte Microsoft von anderen Wettbewerbern unter anderem unangemessen hohe Preise für die Bereitstellung von Schnittstellenspezifikationen für Arbeitsgruppen-Server verlangt.

Der Streit zwischen den Europäischen Wettbewerbsbehörden und dem Software-Konzern zieht sich nun schon bereits über Jahre hin. Die EU-Wettbewerbskommission hatte gegen Microsoft im Jahr 2004 unter anderem wegen des Missbrauchs seiner dominierenden Position beim Betriebssystem Windows und anderen Software-Produkten ein Bußgeld in Höhe von 497 Mio. Euro verhängt.

Die Aktie von Microsoft notierte zuletzt bei 30,02 US-Dollar. (27.06.2012/ac/n/a)



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