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POLYTEC-Aktie: Ermächtigung des Vorstandes zum Rückerwerb eigener Aktien


29.05.2012
Ad hoc

Hörsching (www.aktiencheck.de) - Die 12. ordentliche Hauptversammlung der POLYTEC HOLDING AG (ISIN AT0000A00XX9 / WKN A0JL31) hat am 16.05.2012 den Beschluss gefasst, den Vorstand zu ermächtigen, eigene Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 und Abs 1a und 1b AktG von bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft auf den Inhaber lautende eigene Stückaktien während der Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung der Hauptversammlung, zu einem niedrigsten Gegenwert je Aktie von Euro 1, und einem höchsten Gegenwert je Aktie, der maximal 10% über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der vorangegangenen 5 Handelstage liegen darf, zu erwerben. Der Erwerb eigener Aktien kann über die Börse, im Wege eines öffentlichen Angebots oder auf eine sonstige gesetzlich zulässige Weise zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck erfolgen. Der Vorstand wird außerdem ermächtigt, eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.

Rückfragehinweis:

Manuel TAVERNE
POLYTEC GROUP
Investor Relations
Tel.: +43(0)7221/701-292
E-Mail: manuel.taverne@polytec-group.com (Ad hoc vom 29.05.2012) (29.05.2012/ac/n/a)


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