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Escor Sanktionsbescheid der SIX-Exchange Regulation ersatzlos aufgehoben


14.02.2012
Ad hoc

Düdingen (aktiencheck.de AG) - Mit Entscheid vom 13. Februar 2012 bestätigt die Sanktionskommission die Zulässigkeit der von Escor (ISIN CH0003583256 / WKN 896040) gewählten Darstellung der Geldflüsse aus weitergeführten und aufgegebenen Tätigkeiten im Halbjahresabschluss 2011. Die Sanktionskommission erachtet die gewählte Darstellung als regelkonform und hält fest, dass den Anlegern alle notwendigen Informationen über die Geldflüsse in verständlicher Form geliefert wurden und hebt daher den von Escor angefochtenen Sanktionsbescheid der SIX-Exchange Regulation vom 8. November 2011 ersatzlos auf.

Kontakt:


Escor Casinos & Entertainment SA
Martin Wagner, Präsident des Verwaltungsrates
079/ 597 85 14
wagner@escor.ch
www.escor.ch

Escor Casinos & Entertainment SA mit Sitz in Düdingen (FR) ist seit 1987 an der Schweizer Börse SIX kotiert.

Rückfragehinweis:
Escor Casinos & Entertainment SA
Martin Wagner, Verwaltungsratspräsident
079/597 85 14
wagner@escor.ch
www.escor.ch
(Ad hoc vom 13.02.2012) (14.02.2012/ac/n/a)




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