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Kraft Foods: US-Gericht lehnt Einspruch gegen Starbucks-Kündigung ab


28.01.2011
aktiencheck.de

Northfield (aktiencheck.de AG) - Der Einspruch des US-Lebensmittelkonzerns Kraft Foods Inc. (ISIN US50075N1046 / WKN 655910) gegen die Kündigung der bestehenden Kooperation durch die Starbucks Corp. (ISIN US8552441094 / WKN 884437) wurde abgelehnt.

Dem Gericht zufolge hat ein New Yorker Bundesrichter den Antrag des Nahrungsmittelkonzerns, die Kündigung durch eine einstweilige Verfügung zu stoppen, abgelehnt.

Die amerikanische Kaffeehauskette will die Kooperation mit Kraft Foods beenden. Die beiden Unternehmen hatten seit 1998 eine Vereinbarung, nach der Kraft Foods verpackte Starbucks-Kaffeeprodukte an Lebensmittelhändler vertreibt. Die Zusammenarbeit bringt Kraft Foods derzeit einen jährlichen Umsatz von rund 500 Mio. Dollar ein. Ab März will Starbucks seine Kaffeeprodukte direkt an Lebensmittelhändler verkaufen.

Die Aktie von Kraft Foods notiert an der NYSE derzeit bei 30,53 Dollar (-0,03 Prozent), die von Starbucks verliert an der Nasdaq aktuell 3,57 Prozent auf 31,85 Dollar. (28.01.2011/ac/n/a)


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