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Basilea werden von Schiedsgericht 130 Mio. Dollar zugesprochen


29.11.2010
aktiencheck.de

Basel (aktiencheck.de AG) - Die Basilea Pharmaceutica AG (ISIN CH0011432447 / WKN A0B9GA) gab am Montag bekannt, dass das Schiedsgericht eine Verletzung der Lizenzvereinbarung mit Basilea durch den amerikanischen Konsumgüter- und Gesundheitskonzern Johnson & Johnson (ISIN US4781601046 / WKN 853260) festgestellt und Basilea Schadenersatz zugesprochen hat.

Wie das schweizerische Biopharma-Unternehmen erklärte, stellte das Schiedsgericht am Niederländischen Institut für Schiedsgerichtsbarkeit fest, dass Johnson & Johnson, Johnson & Johnson Pharmaceutical Research and Development L.L.C. und Cilag GmbH International (zusammengefasst Johnson & Johnson) die Lizenzvereinbarung mit Basilea verletzt haben, was zur Ablehnung der Anträge auf Marktzulassung von Ceftobiprol, einem neuartigen Anti-MRSA Breitspektrum-Antibiotikum, durch Zulassungsbehörden geführt hat.

Den Angaben zufolge sprach das Schiedsgericht Basilea Schadenersatz in Höhe von rund 130 Mio. Dollar zu. Diese Summe bezieht sich auf entgangene Meilensteinzahlungen, weitere Schäden und Zinsen. Der Schiedsspruch ist sofort vollstreckbar, hieß es.

Die Aktie von Basilea Pharmaceutica notierte zuletzt bei 67,80 Schweizer Franken (-0,29 Prozent). (29.11.2010/ac/n/a)


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