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Constantia Packaging Gesellschafterausschluss vom Firmenbuchgericht bewilligt


07.10.2010
Ad hoc

Wien (aktiencheck.de AG) - Das Handelsgericht Wien hat heute die Eintragung des in der 16. ordentlichen Hauptversammlung der Constantia Packaging AG ("CPAG") (ISIN AT0000943352 / WKN 895703) am 24. August 2010 beschlossenen Gesellschafterausschluss gemäß Gesellschafterausschlussgesetz (Squeeze-out) in das Firmenbuch mit Wirkung ab 7. Oktober 2010 bewilligt.

Mit morgigem Tag gehen daher alle Anteile der Minderheitsaktionäre von Gesetzes wegen auf den Hauptaktionär, die Sulipo Beteiligungsverwaltungs GmbH, über. Soweit über diese Mitgliedschaftsrechte Wertpapiere ausgegeben wurden, verbriefen diese ab dem 7. Oktober 2010 nur den Anspruch auf Barabfindung.

Das Delisting der Aktien der CPAG an der Wiener Börse erfolgt ebenfalls mit 7. Oktober 2010.

Die betroffenen Minderheitsaktionäre erhalten gemäß Beschluss der Hauptversammlung eine Barabfindung in Höhe von 47,00 Euro pro CPAG-Aktie, die entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach Eintragung des Gesellschafterausschlusses ins Firmenbuch ausgezahlt wird. (Ad hoc vom 06.10.2010) (07.10.2010/ac/n/a)


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