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Constantia Packaging Barabfindung für die Minderheitsgesellschafter festgelegt


20.07.2010
Ad hoc

Wien (aktiencheck.de AG) - Die Geschäftsführung der Sulipo Beteiligungsverwaltungs GmbH (Sulipo), Hauptgesellschafterin der Constantia Packaging AG (ISIN AT0000943352 / WKN 895703) (CPAG), und der Vorstand der CPAG haben heute eine Barabfindung in der Höhe von EUR 47,00 pro auf Inhaber lautende stimmberechtigte Stückaktie der CPAG festgelegt.

Der Bericht des gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfers gemäß § 3 Abs 2 GesAusG über die Angemessenheit der Barabfindung und die Richtigkeit des gemeinsamen Berichtes des Vorstandes und des Hauptgesellschafters sowie der Bericht des Aufsichtsrats gemäß § 3 Abs 3 GesAusG über die Prüfung des Gesellschafterausschlusses werden in den nächsten Tagen erwartet.


Auf Verlangen des Hauptgesellschafters Sulipo wird die noch einzuberufende ordentliche Hauptversammlung der CPAG am 24. August 2010 über den geplanten Gesellschafterausschluss beschließen. Sämtliche gesetzlich erforderlichen Unterlagen werden von der CPAG ab 22. Juli 2010 den Aktionären in der gesetzlich vorgesehenen Form zugänglich gemacht. Minderheitsgesellschafter der CPAG werden die Barabfindung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach Eintragung des Ausschlusses in das Firmenbuch erhalten.

Sulipo hält seit 24. Juni 2010 91,49% des Grundkapitals der CPAG.

Die Aktivitäten der an der Wiener Börse notierten Constantia Packaging AG umfassen die Bereiche Aluminium, Wellpappe und Flexible Verpackung. Rund 7.800 Mitarbeiter sind in 19 Ländern in Europa, Asien und Amerika beschäftigt und produzieren Primäraluminium, Aluminiumhalbzeug und Papier sowie Verpackungslösungen aus Aluminium, Kunststoffen, Papier und Wellpappe für die Lebensmittel-, Getränke-, Pharma-, Automobil-, Luftfahrt- und andere Industrien. (Ad hoc vom 19.07.2010) (20.07.2010/ac/n/a)




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