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Constantia Packaging: Barabfindung für die Minderheitsgesellschafter festgelegt 19.07.2010
aktiencheck.de
Wien (aktiencheck.de AG) - Die Constantia Packaging AG (ISIN AT0000943352 / WKN 895703) gab am Montag bekannt, dass die Geschäftsführung der Sulipo Beteiligungsverwaltungs GmbH (Sulipo), Hauptgesellschafterin von Constantia Packaging, und der Vorstand von Constantia Packaging heute eine Barabfindung in der Höhe von 47,00 Euro pro auf Inhaber lautende stimmberechtigte Stückaktie festgelegt haben.
Der Bericht des gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfers über die Angemessenheit der Barabfindung und die Richtigkeit des gemeinsamen Berichtes des Vorstandes und des Hauptgesellschafters sowie der Bericht des Aufsichtsrats über die Prüfung des Gesellschafterausschlusses werden in den nächsten Tagen erwartet.
Auf Verlangen des Hauptgesellschafters Sulipo wird die noch einzuberufende ordentliche Hauptversammlung von Constantia Packaging am 24. August 2010 über den geplanten Gesellschafterausschluss beschließen. Sämtliche gesetzlich erforderlichen Unterlagen werden von Constantia Packaging ab 22. Juli 2010 den Aktionären in der gesetzlich vorgesehenen Form zugänglich gemacht. Minderheitsgesellschafter von Constantia Packaging werden die Barabfindung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nach Eintragung des Ausschlusses in das Firmenbuch erhalten.
Sulipo hält seit 24. Juni 2010 91,49 Prozent des Grundkapitals von Constantia Packaging.
Die Aktie von Constantia Packaging notierte zuletzt in Wien mit einem Plus von 0,09 Prozent bei 42,99 Euro. (19.07.2010/ac/n/a)
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