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conwert Immobilien Joint Lead Manager übt eingeräumte Mehrzuteilungsoption aus


29.01.2010
Ad hoc

Wien (aktiencheck.de AG) - conwert Immobilien Invest SE (ISIN AT0000697750 / WKN 801475) ("conwert") gibt bekannt, dass die Joint Lead Manager die ihnen durch conwert im Rahmen der Platzierung der 5,25% Wandelschuldverschreibungen fällig 2016 (ISIN AT0000A0GMD6) im anfänglichen Gesamtnennbetrag von EUR 131 Mio. (die "Schuldverschreibungen") eingeräumte Mehrzuteilungsoption in Höhe von EUR 4 Mio. ausgeübt haben. Der endgültige Gesamtnennbetrag beträgt EUR 135 Mio.

Die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen sind nicht zur Verbreitung in den Vereinigten Staaten (wie nachfolgend definiert), Kanada, Japan oder Australien und in sonstigen Ländern, in denen das Angebot und der Verkauf von Wertpapieren der conwert Immobilien Invest SE gesetzlichen Beschränkungen unterliegt, bestimmt.


Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der conwert Immobilien Invest SE dar noch ist sie Teil eines solchen. Weder in Österreich noch in einem anderen Land wird ein öffentliches Angebot der Schuldverschreibungen stattfinden.

Diese Mitteilung wird nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, ihren Gebieten und Besitztümern, einem Bundesstaat der Vereinigten Staaten von Amerika und dem Bezirk Columbia (die "Vereinigten Staaten") veröffentlicht und darf weder direkt noch indirekt in den oder in die Vereinigten Staaten verbreitet werden. Die in dieser Mitteilung erwähnten Wertpapiere (einschließlich der Schuldverschreibungen und der Aktien der conwert Immobilien Invest SE) sind und werden nicht gemäß dem United States Securities Act von 1933 in zuletzt geänderter Fassung (der "Securities Act") in den Vereinigten Staaten registriert und dürfen nicht in den Vereinigten Staaten verkauft oder zum Verkauf angeboten werden, außer gemäß einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen nach dem Securities Act. Aus den Vereinigten Staaten von Amerika werden keine Angebote oder Annahmen für einen Rückkauf existierender Schuldverschreibungen angenommen.

Diese Mitteilung ist nicht zur allgemeinen Verbreitung, Veröffentlichung oder Verteilung im Vereinigten Königreich bestimmt und darf im Vereinigten Königreich nur an Personen verteilt werden, (i) die Branchenerfahrung mit Investitionen im Sinne von Artikel 19(5) der U.K. Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in ihrer jetzigen Fassung) (die "Order") haben oder (ii) die von Artikel 49 (2) (a) bis (d) der Order erfasst sind (alle solche Personen werden im Folgenden "Relevante Personen" genannt). Jede Person im Vereinigten Königreich, die keine Relevante Person ist, darf nicht auf Grund dieser Mitteilung oder ihres Inhaltes tätig werden. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich diese Mitteilung bezieht, steht nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen unternommen. (Ad hoc vom 28.01.2010) (29.01.2010/ac/n/a)



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