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Cadbury: Britische Wettbewerbsbehörde setzt Frist für Kraft Foods


30.09.2009
aktiencheck.de

London (aktiencheck.de AG) - Der US-Lebensmittelhersteller Kraft Foods Inc. (ISIN US50075N1046 / WKN 655910) kommt bei der geplanten Übernahme des britischen Konkurrenten Cadbury plc (ISIN GB00B2PF6M70 / WKN A0NJP5) möglicherweise in Zugzwang.

Wie aus einer am Mittwoch veröffentlichten Pressemitteilung von Cadbury hervorgeht, habe die für Fusionen und Übernahmen zuständige britische Wettbewerbsbehörde dem US-Konzern eine Frist bis zum 9. November gesetzt, um ein verbindliches Übernahmeangebot für Cadbury auf den Tisch zu legen. Sollte diese Bedingung bis dahin nicht erfüllt sein, müsste sich Kraft von der geplanten Übernahme zurückziehen.


Cadbury machte in der Pressemitteilung weiterhin seine ablehnende Haltung gegenüber der von Kraft Foods veröffentlichten Offerte in Höhe von 745 Pence je Aktie bzw. 10 Mrd. Britischen Pfund (GBP) deutlich. Das Board of Directors hatte die Offerte von Kraft Foods zuletzt als völlig unzureichend abgelehnt.

Medienberichten zufolge könnte Kraft Foods nun gezwungen sein, die Ereignisse in Zusammenhang mit der Entscheidung der britischen Wettbewerbsbehörde zu forcieren. In einigen Zeitungen war zuletzt über eine feindliche Übernahmeofferte seitens des US-Lebensmittelherstellers in Höhe von 800 bis 845 Pence je Cadbury-Anteilsschein spekuliert worden.

Die Aktie von Cadbury notierte zuletzt in London unverändert bei 799,00 Pence.
(30.09.2009/ac/n/a)




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