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AXA: DBV-Winterthur meldet Eintragung des Übertragungsbeschlusses 09.04.2009
aktiencheck.de
Paris (aktiencheck.de AG) - Die DBV-Winterthur Holding AG (ISIN DE0008416900 / WKN 841690), eine Tochter des französischen Versicherers AXA S.A. (ISIN FR0000120628 / WKN 855705), gab am Donnerstag bekannt, dass der Beschluss der DBV-Winterthur-Hauptversammlung vom 3. Juli 2008 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die AXA Konzern AG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von 70,71 Euro am heutigen Tag in das Handelsregister eingetragen wurde.
Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre von DBV-Winterthur auf die AXA Konzern AG als Hauptaktionärin übergegangen. Die von den Minderheitsaktionären gehaltenen Aktien verbriefen damit ab sofort nur noch den Anspruch auf die Barabfindung. Zusätzlich zu der Barabfindung erhalten die Minderheitsaktionäre, die aufgrund der Eintragung des Übertragungsbeschlusses aus DBV-Winterthur ausgeschieden sind, von der AXA Konzern AG eine Garantiedividende aus dem im September 2008 wirksam gewordenen Beherrschungsvertrag zwischen der WinCom Versicherungs-Holding AG und der DBV-Winterthur Holding AG. Die Notierung der DBV-Winterthur-Aktien soll in Kürze eingestellt werden.
Die AXA-Aktie notierte zuletzt in Paris bei 10,84 Euro (+7,17 Prozent). (09.04.2009/ac/n/a)
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