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Basilea klagt gegen Johnson & Johnson


24.02.2009
aktiencheck.de

Basel (aktiencheck.de AG) - Die Basilea Pharmaceutica AG (ISIN CH0011432447 / WKN A0B9GA) hat gegen Johnson & Johnson (ISIN US4781601046 / WKN 853260) und ihre Tochtergesellschaften Schiedsklage betreffend Verzögerungen bei der Zulassung von Ceftobiprol eingereicht.

Wie das schweizerische Biopharma-Unternehmen am Dienstag mitteilte, steht dieses Gesuch in Zusammenhang mit dem der Basilea infolge der Verzögerungen bei der Zulassung von Ceftobiprol in den USA und der EU entstandenen Schaden, sowie der Verzögerungen von Meilensteinzahlungen.

Johnson&Johnson wurde im Februar 2005 eine weltweite Exklusivlizenz für Ceftobiprol gewährt. Ein Zulassungsantrag (New Drug Application) für Ceftobiprol wurde der FDA in den USA durch Johnson & Johnson PRD im Mai 2007 eingereicht. Die FDA stellte im März 2008 einen "Approvable Letter" aus, anschließend führte die Behörde weitere Inspektionen von Studienzentren sowie eine Inspektion der Antragstellerin Johnson & Johnson PRD durch und stellte einen Mängelbericht (Sponsor 483 Report) aus. Die FDA kam zu dem Schluss, dass Johnson & Johnson PRD es versäumte, die korrekte Überwachung der Studien sicherzustellen.

Bisher fielen die Basilea-Titel um 40,29 Prozent auf 66,10 Schweizer Franken.
(24.02.2009/ac/n/a)


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