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Dexia: EU-Kommission genehmigt Rettungsbeihilfe von Belgien, Frankreich und Luxemburg 20.11.2008
aktiencheck.de
Brüssel (aktiencheck.de AG) - Die Europäische Kommission hat am Donnerstag eine staatliche Garantie, die im Zuge der Finanzkrise in Belgien zugunsten des Staatsfinanzierers Dexia S.A. (ISIN BE0003796134 / WKN 903855) beschlossen wurde, nach den Beihilfevorschriften des EG-Vertrags genehmigt.
Die gemeinsam von Belgien, Frankreich und Luxemburg gewährte Beihilfe zielt dabei darauf ab, das Überleben des Konzerns zu sichern, das Vertrauen der Investoren wiederherzustellen und die Kreditvergabe zwischen den Banken zu stimulieren. Aufgrund der Größe und der hohen Marktanteile des Konzerns wäre von einer möglichen Insolvenz von Dexia im Zusammenhang mit der allgemeinen Finanzkrise ein Systemrisiko ausgegangen. Die Kommission gelangte zu dem Schluss, dass die Maßnahme zur Behebung einer schweren Störung im Wirtschaftsleben Belgiens geeignet und notwendig ist und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht. Somit ist sie mit den Beihilfevorschriften der EU vereinbar.
Die Kommission hat die Beihilfe als dringende Rettungsmaßnahme für einen Zeitraum von sechs Monaten genehmigt. Diese Frist kann bei Anhalten der Krise verlängert werden. Die drei Mitgliedstaaten haben zugesagt, binnen sechs Monaten nach dem ersten staatlichen Eingreifen Zukunftspläne für den Konzern vorzulegen.
Die Aktie von Dexia notierte zuletzt in Paris mit einem Minus von 2,30 Prozent bei 3,40 Euro. (20.11.2008/ac/n/m)
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