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AB Foods: EU-Kommission knüpft geplante GBI-Teilübernahme an Bedingungen


23.09.2008
aktiencheck.de

London (aktiencheck.de AG) - Die Europäische Kommission hat am Dienstag die geplante Übernahme bestimmter Teile der niederländischen GBI durch den britischen Lebensmittelhersteller Associated British Foods plc (AB Foods) (ISIN GB0006731235 / WKN 920876) gemäß der EU-Fusionskontrollverordnung unter Bedingungen genehmigt.

Beide Unternehmen stellen Trockenhefe, Presshefe und Flüssighefe für Backwaren her. Die im April 2008 eröffnete eingehende Prüfung der Kommission hatte ergeben, dass der Zusammenschluss in seiner ursprünglich angemeldeten Form auf den Märkten für Presshefe in Spanien und Portugal wettbewerbsrechtliche Bedenken aufwarf. Um diese Bedenken auszuräumen, hatte AB Foods angeboten, die Produktionsstätten von GBI in Spanien und Portugal zu veräußern und darüber hinaus zu gewährleisten, dass der Käufer über ausreichende Produktionskapazitäten verfügt, um sie zu beliefern. Nach Prüfung dieser Verpflichtungszusagen gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass das Vorhaben in diesem Falle keine erhebliche Beeinträchtigung des wirksamen Wettbewerbs im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben zur Folge hätte.

Die Aktie von Associated British Foods notierte zuletzt in London bei 749,50 Britischen Pence (-1,06 Prozent). (23.09.2008/ac/n/a)


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