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BÖHLER-UDDEHOLM Handelsgericht Wien trägt Squeeze-out-Beschluss in Firmenbuch ein


04.09.2008
Ad hoc

Wien (aktiencheck.de AG) - Ad hoc-Mitteilung der BÖHLER-UDDEHOLM AG (ISIN AT0000903851 / WKN 894577):

Das Handelsgericht Wien hat heute verfügt, dass der in der Hauptversammlung vom 23. Juni 2008 zu Tagesordnungspunkt 10 beschlossene Gesellschafterausschluss gemäß Gesellschafterausschlussgesetz mit Wirksamkeit zum 5. September 2008 in das Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien eingetragen wird. Mit der Eintragung dieses Beschlusses in das Firmenbuch gehen alle Anteile der Minderheitsaktionäre von Gesetzes wegen auf den Hauptaktionär voestalpine AG über. Soweit über diese Mitgliedschaftsrechte Wertpapiere ausgegeben wurden, verbriefen diese ab dem 5. September 2008 nur den Anspruch auf Barabfindung. Über die Modalitäten und den Termin der Auszahlung der Barabfindung werden die Minderheitsaktionäre gesondert informiert werden.
(Ad hoc vom 04.09.2008) (04.09.2008/ac/n/a)


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