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Implenia nimmt mit Befriedigung Kenntnis von Empfehlung der Übernahmekommission


26.11.2007
Ad hoc

Dietlikon (aktiencheck.de AG) - Implenia (ISIN CH0023868554 / WKN A0JEGJ) hat von der heutigen zweiten Empfehlung der Übernahmekommission UEK zum öffentlichen Angebot der britischen Finanzgesellschaft Laxey für alle sich im Publikum befindlichen Aktien der Implenia AG mit Befriedigung Kenntnis genommen. Die UEK stützt sich darin auf ein Schreiben der Eidgenössischen Bankenkommission EBK, in dem diese bekannt gibt, dass sie entgegen dem Eindruck, den Laxey in einer früheren Stellungnahme zu erwecken versuchte, derzeit sehr wohl eine Untersuchung gegen Laxey wegen möglicher Verletzung der gesetzlichen Offenlegungspflichten im Zusammenhang mit ihrer Beteiligungsnahme an Implenia durchführt. Diese Untersuchung steht kurz vor dem Abschluss.

Sollte die EBK Verletzungen der Offenlegungspflichten feststellen, kann dies zu einer Strafanzeige gegen Laxey und zu einer hohen Busse und/oder zu einer Suspendierung der Stimmrechte der von Laxey gehaltenen Implenia-Aktien führen. Die UEK fordert Laxey zudem auf, den Angebotsprospekt gemäß der ersten UEK-Empfehlung zu ergänzen, nachdem Laxey dies bisher nur unzureichend bzw. missverständlich getan hatte, und dieses ergänzte Angebot in derselben Form wie das ursprüngliche erneut zu publizieren. Aufgrund der dadurch hervorgerufenen Verzögerungen wird dem Antrag von Implenia stattgegeben, dass ab Publikation des ergänzten Angebotsprospektes das Angebot wieder für mindestens 20 Tage offen bleibt. Die UEK hat ausserdem auch den Antrag von Implenia auf Einsicht in die Transaktionsmeldungen von Laxey bewilligt, da für diese kein spezielles Geheimhaltungsinteresse geltend gemacht werden könne.

Im Übrigen hat Implenia davon Kenntnis genommen, dass Laxey heute die erste Empfehlung der UEK vom 16. November 2007 in einem zentralen Punkt abgelehnt hat. Dieser besagt, dass Laxey während 6 Monaten nach Ablauf der Angebotsfrist keine Aktien zu einem Preis kaufen darf, der über dem Angebotspreis von CHF 33.23 liegt, ohne nicht auch allen andern Aktionären erneut ein öffentliches Kaufangebot zu demselben höheren Preis zu unterbreiten. Mit der Ablehnung dieser Auflage der UEK bestätigt Laxey einmal mehr, dass es ihr einzig darum geht, einen kurzfristigen Gewinn nur für sich zu erzielen, die übrigen Aktionäre aber ungleich zu behandeln und von einer solchen Prämie auszuschließen. (Ad hoc vom 23.11.2007) (26.11.2007/ac/n/a)


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