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voestalpine Änderung des Übernahmeangebots für BÖHLER-UDDEHOLM


19.06.2007
Ad hoc

Linz (aktiencheck.de AG) - Am 26. April 2007 hat die voestalpine AG (ISIN AT0000937503 / WKN 897200) ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der BÖHLER-UDDEHOLM AG gelegt und dieses nach Ankündigung via Presseaussendung vom 18. Mai 2007 am 19. Mai 2007 durch entsprechende Veröffentlichung verbessert sowie die Annahmefrist verlängert. Am 4. Juni 2007 um 17.30 Uhr Ortszeit Wien endete die (verlängerte) Annahmefrist des Übernahmeangebots.

Das Übernahmeangebot wurde in der Annahmefrist für insgesamt 17.172.034 BÖHLER-UDDEHOLM-Aktien angenommen, dies entspricht einem Anteil von rund 33,7% am gesamten Grundkapital der BÖHLER-UDDEHOLM AG. Die voestalpine AG verfügt somit unter Einberechnung der durch Paralleltransaktionen bis einschließlich 18.06.2007 erworbenen sowie der indirekt erworbenen BÖHLER-UDDEHOLM-Aktien der BU Industrieholding GmbH insgesamt über 28.902.762 BÖHLER-UDDEHOLM-Aktien entsprechend einem Anteil von rund 56,6% am gesamten Grundkapital der BÖHLER-UDDEHOLM AG. Das gesetzliche Mindestannahmeerfordernis (§ 25a Abs 2 ÜbG) ist damit erfüllt.

Die voestalpine AG gibt bekannt, dass am 19.06.2007 die aufschiebende Bedingung der kartellrechtlichen Nichtuntersagung des geplanten Erwerbes der BÖHLER-UDDEHOLM-Aktien durch die Europäische Union, eingetreten ist - ebenfalls nicht untersagt wurde der Erwerb durch die zuständigen Behörden in Südafrika und den USA - sowie, dass die voestalpine AG am 19.06.2007 auf den Eintritt der übrigen aufschiebenden Bedingungen verzichtet hat (Punkt 2.3.1 (ii) Übernahmeangebot). Das Übernahmeangebot sowie der Erwerb der BU Industrieholding sind damit verbindlich. Der Kaufpreis wird den Inhabern von BÖHLER-UDDEHOLM-Aktien, die das Angebot während der Annahmefrist angenommen haben, am 22.06.2007 Zug-um-Zug gegen Übertragung der BÖHLER-UDDEHOLM-Aktien ausbezahlt.

Weiters hat die voestalpine AG der Übernahmekommission eine Änderung des Übernahmeangebots gemäß § 15 ÜbG angezeigt: Inhabern von BÖHLER-UDDEHOLM-Aktien, die das Übernahmeangebot während der gesetzlichen Nachfrist bis spätestens 05.07.2007 17.30 Uhr Ortszeit Wien annehmen, wird der Kaufpreis (EUR 73.00) spätestens binnen drei österreichischen Bankarbeitstagen ab 05.07.2007 Zug-um-Zug gegen Übertragung der kaufgegenständlichen BÖHLER-UDDEHOLM Aktien ausbezahlt ("Zwischensettlement").


Alle BÖHLER-UDDEHOLM-Aktionäre, die das Übernahmeangebot nicht bis 05.07.2007 angenommen haben, können dieses noch bis zum Ablauf der gesetzlichen Nachfrist (§ 19 Abs 3 ÜbG) am 06.09.2007 17.30 Uhr Ortszeit Wien annehmen und erhalten den Kaufpreis spätestens 10 Börsetage nach Ende dieser Nachfrist ausbezahlt.

Die Veröffentlichung der Änderung des Übernahmeangebots erfolgt am 20. Juni 2007.

Die voestalpine AG erklärt hiermit definitiv, den Angebotspreis nicht mehr zu erhöhen (§ 15 ÜbG).

Diese Information ist kein öffentliches Angebot zum Erwerb von Beteiligungspapieren der BÖHLER-UDDEHOLM AG. Das öffentliche Angebot erfolgte durch Veröffentlichung des Übernahmeangebots am 26. April 2007. Seine Annahme kann allein gemäß den Bedingungen des veröffentlichten Übernahmeangebots in seiner geltenden Fassung erfolgen. Das Übernahmeangebot ist seit 26. April 2007, die 1. Änderung seit 19. Mai 2007 und die am 20. Juni 2007 zur Veröffentlichung gelangende Änderung ab 20. Juni 2007 jeweils in der alleine bindenden deutschen Fassung sowie in einer nicht verbindlichen englischen Übersetzung unter anderem auf der Website der voestalpine AG unter www.voestalpine.com abrufbar.

Weitere Details zur Veröffentlichung finden Sie auf der Website www.voestalpine.com bzw. steht Ihnen die Investor Relations-Abteilung der voestalpine AG unter +43/50304/15-9949 für Fragen zur Verfügung. (19.06.2007/ac/n/a)



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