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Anheuser-Busch erhält Unterstützung durch Urteil von EU-Gericht


12.06.2007
aktiencheck.de

St. Louis (aktiencheck.de AG) - Der amerikanische Bierkonzern Anheuser-Busch Cos. Inc. (ISIN US0352291035 / WKN 865178), der Hersteller der Marke "Budweiser", hat am Montag im jüngsten Rechtstreit mit dem tschechischen Brauer Budejovicky hinsichtlich der Verwendung von Warenzeichen obsiegt.

Demnach hat das Europäische Gericht erster Instanz (EuG), das zweithöchste Gericht der Europäischen Union (EU), eine Klage des Herstellers der Marke "Budweiser Budvar" bezüglich verschiedener Schutzmarken in Verbindung mit dem Namen "Budweiser" zugunsten des US-Konzerns entschieden. Demnach darf Anheuser-Busch diese Marken weiterhin verwenden.

Anheuser-Busch verkauft Bier unter den Marken "Budweiser" und "Bud Light" und konkurriert dabei in der EU mit der Marke "Budweiser Budvar", die vom tschechischen Brauer verwendet wird. Der größte US-Brauer hatte die Rechte zur Nutzung bestimmter Marken im Zusammenhang mit dem Namen "Budweiser" in der heute 27 Staaten umfassenden EU im Jahr 1996 erhalten.

Die Aktie von Anheuser-Busch schloss gestern an der NYSE bei 53,97 Dollar.
(12.06.2007/ac/n/a)


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