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Phonak: Bundeskartellamt untersagt Übernahme von ReSound


12.04.2007
aktiencheck.de

Stäfa (aktiencheck.de AG) - Der schweizerische Hörgerätehersteller Phonak Holding AG (ISIN CH0012549785 / WKN 893484) darf seinen dänischen Mitbewerber GN ReSound A/S nicht übernehmen.

Wie Phonak am Donnerstag mitteilte, hat das Deutsche Bundeskartellamt (BKartA) den geplanten Zusammenschluss am Vortag untersagt. Das BKartA begründet die Untersagung damit, dass durch den Zusammenschluss eine kollektive Marktbeherrschung im deutschen Markt für Hörgeräte entstehe. Die von Phonak vorgeschlagenen Maßnahmen, um die Bedenken zu zerstreuen, wurden vom BKartA als ungeeignet eingestuft. Phonak kündigte an, den Entscheid umgehend anzufechten.

Phonak hatte im vergangenen Oktober die Übernahme von ReSound für 3,3 Mrd. Schweizer Franken (CHF) angekündigt. Phonak würde mit der Fusion zum Weltmarktführer im Bereich Hörgeräte aufsteigen.

Die Aktie von Phonak verliert in Zürich aktuell 4,21 Prozent auf 89,95 CHF. (12.04.2007/ac/n/a)


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