Suche
nach Kursen
 Aktien
 Fonds
 Zertifikate
 Optionsscheine
 Optionen & Futures
nach Artikeln
alle Artikel
nur Analysen
nur News
als Quelle
 
WKN/ISIN/Symbol/Name

Login Depot + Forum
 
Passwort vergessen?


   
Aktuelle Kursinformationen ()
Kurs Vortag Veränderung Datum/Zeit
-   -   0 0 % /
 
ISIN WKN Jahreshoch Jahrestief
-   -  
 
 
 

bwin: Verwaltungsgericht gibt Eilantrag gegen Verbot in Sachsen statt


17.10.2006
aktiencheck.de

Wien (aktiencheck.de AG) - Die österreichische bwin Interactive Entertainment AG (ISIN AT0000767553 / WKN 936172) darf ihr Internetgeschäft in Deutschland vorerst weiterführen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Dresden am Dienstag.

Demnach gab das Gericht einem Eilantrag gegen die vom Freistaat Sachsen verhängte Verbotsverfügung vom August 2006 statt. Als Begründung gab das Verwaltungsgericht an, dass der Freistaat Sachsen den Betrieb der sächsischen Tochterfirma Betandwin e.K. jahrelang nicht beanstandet hatte. Das Geschäft von bwin in Deutschland beruht noch auf einer Erlaubnis nach dem Gewerbegesetz der DDR.

Der österreichische Konzern hatte erst am vergangenen Freitag die Konsequenzen aus dem in Kraft getretenen US-Gesetz "Safe Port Act" gezogen und war aus dem Echtgeld-Glücksspiel in den USA ausgestiegen.

Die bwin-Aktie gewinnt derzeit in Wien 9,03 Prozent auf 19,19 Euro. (17.10.2006/ac/n/a)


Erweiterte Funktionen
Artikel drucken Artikel drucken
Weitere Analysen & News mehr
30.07.2008, HSBC Trinkaus & Burkhardt
Neue Optionsscheine auf bwin
14.04.2008, HSBC Trinkaus & Burkhardt
Neue Turbo-Optionsscheine auf bwin
11.02.2008, HSBC Trinkaus & Burkhardt
Neue Turbo-Optionsscheine auf bwin
13.12.2007, HSBC Trinkaus & Burkhardt
Neue Turbo-Optionsscheine auf bwin
26.11.2007, HSBC Trinkaus & Burkhardt
Neue Turbo-Optionsscheine auf bwin
 

Copyright 1998 - 2026 optionsscheinecheck.de, implementiert durch ARIVA.DE AG