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Sony und Bertelsmann legen Berufung gegen EuG-Urteil zu Sony BMG ein


05.10.2006
aktiencheck.de

Tokio (aktiencheck.de AG) - Der japanische Elektronikkonzern Sony Corp. (ISIN JP3435000009 / WKN 853687) und der deutsche Medienkonzern Bertelsmann AG haben gegen das Urteil des Europäischen Gerichts erster Instanz (EuG), die Fusion zwischen Sony Music und BMG sei nichtig, Berufung eingelegt. Dies gab der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag bekannt.

Mitte Juli hat das EuG entschieden, dass die Genehmigung der Europäischen Kommission zum Zusammenschluss der beiden Musiksparten von Sony und Bertelsmann nichtig ist. Die Wettbewerbsbehörde der EU hatte im Jahr 2004 grünes Licht für diese Fusion gegeben. Laut dem EuG sind der Kommission hier jedoch Fehler bei der Prüfung der Transaktion unterlaufen. Demnach habe sie nicht ausreichend nachgewiesen, dass durch die Schaffung eines Gemeinschaftsunternehmens keine dominante Marktposition entstehen würde.


Das Joint Venture Sony BMG ist derzeit die weltweit zweitgrößte Plattenfirma, nach den Marktführer UMG (Universal Music Group) und vor der Nummer drei und vier auf dem Weltmarkt, EMI und WMG (Warner Music Group). Das vor gut zwei Monaten überraschend gefällte EuG-Urteil hat auch zum abrupten Ende der Fusionsverhandlungen zwischen EMI und WMG geführt.

Die eingelegte Berufung wird nun vom EuGH überprüft, was in der Regel mehr als ein Jahr in Anspruch nimmt. Während dessen muss die Europäische Kommission, die Wettbewerbsbehörde der Europäischen Union (EU), erneut sämtliche kartellrechtlichen Bedenken hinsichtlich einer Fusion prüfen. Letztlich kann sie der Transaktion zustimmen, sie ablehnen oder Modifizierungen verlangen, um eventuell verbliebene Bedenken auszuräumen.

Die Aktie von Sony schloss heute in Tokio bei 4.440 Japanischen Yen (-0,22 Prozent. (05.10.2006/ac/n/a)



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