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Sony: EuG erklärt Genehmigung für Fusion von Sony Music und BMG für nichtig 13.07.2006
aktiencheck.de
Tokio (aktiencheck.de AG) - Wie das Europäische Gericht erster Instanz (EuG) am Donnerstag bekannt gab, hat es die Genehmigung der Europäischen Kommission zur Fusion von Sony Music und BMG, der beiden Musiksparten der Sony Corp. (ISIN JP3435000009 / WKN 853687) und der Bertelsmann AG, für nichtig erklärt.
Die Wettbewerbsbehörde der EU hatte im Jahr 2004 grünes Licht für den Zusammenschluss der Musiksparten des japanischen Unterhaltungselektronik-Konzerns Sony und des deutschen Medienkonzerns Bertelsmann gegeben. Laut dem EuG sind der Kommission hier jedoch Fehler bei der Prüfung der Transaktion unterlaufen. Demnach habe sie nicht ausreichend nachgewiesen, dass durch die Schaffung eines Gemeinschaftsunternehmens keine dominante Marktposition entstehen würde.
Das EuG, das dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) angegliedert ist, hat mit der jüngsten Entscheidung den Gegnern der Fusion Recht gegeben. Im November 2004 hatte die Impala-Gruppe, die unabhängige Plattenfirmen repräsentiert, die Entscheidung der Europäischen Kommission im Fall Sony BMG vor Gericht gebracht.
Impala spricht sich zudem gegen einen Zusammenschluss der EMI Group plc (ISIN GB0000444736 / WKN 853505) und der Warner Music Group Corp. (WMG) (ISIN US9345501046 / WKN A0EAC8) aus, was die weltweit drittgrößte mit der weltweit viertgrößten Plattenfirma vereinen würde.
Aufgrund des EuG-Urteils muss die Europäische Kommission die Fusion Sony BMG nun erneut überprüfen. Jedoch hat sie auch die Möglichkeit, Berufung gegen das Urteil einzulegen.
Die Aktie von Sony schloss heute in Tokio bei 4.930 Japanischen Yen (-1,20 Prozent). (13.07.2006/ac/n/a)
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