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BEKO HOLDING will Vorgänge rund um Kapitalerhöhung bei BRAIN FORCE HOLDING aufklären


14.06.2006
aktiencheck.de

Westerburg, 14. Juni 2006 (aktiencheck.de AG) - Der österreichische Technologie-Dienstleister BEKO HOLDING AG (ISIN AT0000908603 / WKN 920503) gab am Mittwoch bekannt, dass sie als Beitrag zum Funktionieren des österreichischen Kapitalmarkts Maßnahmen zur Aufklärung der ungewöhnlichen Vorgänge rund um die Kapitalerhöhung beim österreichischen Software-Unternehmen BRAIN FORCE HOLDING AG (ISIN AT0000820659 / WKN 919331) setzt.

Eine detaillierte Darstellung des Sachverhaltes, aus dem sich der Verdacht auf die Verletzung der Meldepflicht gemäß Börsegesetz, der Pflicht zur Stellung eines Angebotes gemäß Übernahmegesetz sowie der Pflicht zur Wahrung der Interessen der Aktionäre im Rahmen ihres Bezugsrechts ergibt, wurde an die Finanzmarktaufsicht übermittelt und ein entsprechender Antrag an die Übernahmekommission gestellt. Zudem hat BEKO den Vorstand der BRAIN FORCE HOLDING AG aufgefordert, eine Hauptversammlung einzuberufen, auf der über eine Sonderprüfung zu den Vorgängen rund um die Kapitalerhöhung abgestimmt werden soll. Der Vorstand der BRAIN FORCE HOLDING AG hat diesem Antrag aufgrund der Höhe der BEKO-Beteiligung an BRAIN FORCE (über 5 Prozent) auch zu entsprechen, hieß es.

Schließlich hat BEKO heute beim Handelsgericht Wien eine Klage gegen die BRAIN FORCE HOLDING AG im Zusammenhang mit der Verletzung ihres Bezugsrechtes bei der Kapitalerhöhung eingebracht.

Die Aktie von BEKO HOLDING notiert im Xetra-Handel derzeit bei 8,85 Euro (-1,67 Prozent), die der BRAIN FORCE HOLDING in Wien bei 2,75 Euro (-5,17 Prozent).


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